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   VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204   

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VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204 (https://dejure.org/2020,74373)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.10.2020 - B 1 K 19.204 (https://dejure.org/2020,74373)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - B 1 K 19.204 (https://dejure.org/2020,74373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) WaffG (in der Fassung vom 31.06.2017); WaffG § 45 Abs. 2 S. 1
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Teilnahme an zwei Veranstaltungen der Partei "Der, Dritte Weg"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 23 mit den entsprechenden Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Sie muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen" (BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 23).

    Das Kriterium der Außenwirkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur bloßen Mitgliedschaft oder passiven Teilnahme an Parteiveranstaltungen (vgl. U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 29).

    Strafrechtlich und waffenrechtlich beanstandungsfreies Verhalten in der Vergangenheit genügt zur Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit allein nicht (BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 34).

    Aber auch im Rahmen der vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Einzelfallentscheidung, ob die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit widerlegt ist, weil der vom Gesetzgeber typisierend vorausgesetzte Zusammenhang zwischen der relevanten Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutzzweck des Waffengesetzes ausnahmsweise fehlt (BVerwG, U.v. 19.6.2019, a.a.O., Rn. 34), ergeben sich keine Umstände, die zugunsten des Klägers die Regelvermutung widerlegen.

    Dies wäre nur bei einer unmissverständlichen Distanzierung des Klägers vom rechtsextremistischen Gedankengut der Fall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019, a.a.O., Rn. 36).

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Selbiges gilt, wenn Veranstaltungen zur programmatischen Zielverfolgung oder zumindest zur Festigung der innerparteilichen Strukturen beitragen bzw. dem persönlichen Zusammenhalt von Mitgliedern und Sympathisanten dienen (VG München, U.v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn. 33).

    Auch damit unterstützt er die Vereinigung, denn je mehr Mitglieder und sonstige Interessenten an einer Veranstaltung der Vereinigung teilnehmen, desto mehr Gewicht kommt ihr in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit im Rahmen der politischen Willensbildung zu." (ebenso VG München, U.v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 - juris Rn. 33).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Entscheidend ist, ob die Vereinigung als solche nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 529 ff., 594 f.; Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12, 670/13, 57/14 - NVwZ 2018, 1788 Rn. 108 f.).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Der Begriff des "Verfolgens staatsfeindlicher Bestrebungen" setze eine Betätigung voraus, wodurch Tatsachen die Annahme rechtfertigen müssten, dass der Betroffene einen über die bloße Mitgliedschaft hinausgehenden, ihm individuell zurechenbaren aktiven Beitrag geleistet habe (VGH Kassel, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Entscheidend ist, ob die Vereinigung als solche nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnimmt (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 529 ff., 594 f.; Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12, 670/13, 57/14 - NVwZ 2018, 1788 Rn. 108 f.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Bremen, 08.08.2014 - 2 K 1002/13

    Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Erforderlich wäre der Nachweis eines aktiven Beitrags (VGH Kassel, U.v. 8.8.2014 - 2 K 1002/13) oder einer extremistischen Betätigung (VG Bremen, U.v. 8.8.2014 - 2 K 1002/13).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die reine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation nicht ausreiche, die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen, werde hingewiesen (U.v. 30.9.2009 - 6 C 29.08).
  • OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    So führt auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 16. März 2018 (3 A 556/17 - juris Rn. 52) aus: "Wer beispielsweise nicht nur einmalig, sondern des Öfteren wiederholt an Veranstaltungen der Vereinigung teilnimmt, gibt ebenfalls nach außen zu erkennen, dass er hinter den Zielen der Vereinigung steht.
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 K 19.204
    des BVerwG z.B. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris, sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

  • VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23

    Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen

    cc.) In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bislang umstritten scheint in diesem Zusammenhang, ob schon die bloße - auch wiederholte - Teilnahme eines Betroffenen an einer außenwirksamen Veranstaltung, die von einer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgenden Vereinigung durchgeführt wird, bereits eine den Tatbestand der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG erfüllende, hinreichende Unterstützungsleistung darstellt (im konkreten Einzelfall dafür VGH München, Beschl. v. 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 -, juris Rn. 10; VG Bayreuth, Urt. v. 27.10.2020 - B 1 K 19.204 - juris, Rn 23; VG Berlin, Beschl. v. 16.03.2020 - 1 L 14/20 -, juris Rn. 16; offengelassen VGH Mannheim, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 17; zweifelnd OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2022 - 11 ME 250/22 - n. V.; OVG Bautzen, Beschl. v. 04.07.2022 - 6 B 61/22 -, juris Rn. 11; dagegen Gade, a. a. O.).
  • VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24

    Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche

    Uneinheitlich bewertet wird hingegen, ob schon die bloße Teilnahme an einer Veranstaltung, die von einer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgenden Vereinigung durchgeführt wird, den Tatbestand der Unterstützungsleistung erfüllt (im konkreten Einzelfall dafür VGH München, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 24 ZB 21.167 -, BeckRS 2021, 22543; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Oktober 2020 - B 1 K 19.204 -, BeckRS 2020, 50154; offengelassen VGH Mannheim vom 4. Juli 2022, a. a. O.) oder ob über die Teilnahme hinaus ein aktives Tun erforderlich ist, welches erkennen lässt, dass der Teilnehmer die verfassungsfeindlichen Ziele der Vereinigung kennt und billigt (Gade, a. a. O., § 5 Rn. 29 f.).
  • VG Köln, 11.08.2022 - 20 K 4549/21
    vgl. auch VG Bayreuth, Urteil vom 27.10.2020 - B 1 K 19.204 -, BeckRS 2020, 50154, Rn. 26.
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